Bei der Registrierung einer Domain
gilt es, auf eine Vielzahl rechtlicher Vorgaben zu achten, um
keine Rechtsverletzung zu begehen. Beispiele hierfür sind das
Namensrecht, das Kennzeichenrecht oder das Wettbewerbsrecht. Um
einen Überblick über rechtliche Risiken zu erhalten, haben wir
für Sie folgende Checkliste zusammengestellt. Beachten Sie aber
bitte, dass diese Checklisten nur allgemeine Muster sind.
Derartige Listen können nicht der Beratung in Bezug auf
tatsächliche Rechtstreitigkeiten dienen. Lassen Sie sich bei
realen Sachverhalten stets von einem spezialisierten
Rechtsanwalt beraten.
"first come- first served"
Dies ist der Grundsatz bei der Registrierung von Domains. Wer
zuerst registriert hat, hat die Domain. Und zwar solange, wie
kein Dritter ein besseres Recht an dem Namen geltend machen
kann. Bessere Rechte können aus folgenden Gründen gegeben sein:
Kennzeichenrechtlich geschützte
Namen
Verwenden Sie keine Namen als Domain, die zu bekannten
Unternehmen gehören, diese sind in der Regel markenrechtlich
geschützt.
Werknamen
Verwenden Sie keine fremden Werknamen (Software,
Zeitschriftentitel) als Domainnamen, auch hierfür kann Schutz
nach dem Markenrecht in Betracht kommen.
Prominentennamen
Verwenden Sie keine Namen von Prominenten und Personen des
öffentlichen Lebens als Domainnamen. Auch die Verwendung
entsprechender Namen mit Zusätzen kann rechtswidrig sein.
Städte-, Behördennamen
Verwenden Sie keine Städtenamen, Behördennamen oder Namen von
Bundesländern.
Gattungsbegriffe
Lassen Sie vorher prüfen, ob bestimmte Gattungsbegriffe
rechtlich zulässig sind oder ob gegebenenfalls ein Verstoß gegen
das UWG in Betracht kommt.
Tippfehler-Domains
Registrieren Sie keine Domains wie "intell", yaho" oder "mircosoft"
als Domainnamen. Sehr bekannte Unternehmen sind diesbezüglich
eventuell markenrechtlich geschützt, es kommen auch
wettbewerbsrechtliche Ansprüche in Betracht.
Welche Namen dürfen Sie verwenden?
Ihr eigener Familienname
Diesen dürfen Sie grundsätzlich als Domain nutzen. Auch hier
kann es jedoch vorkommen, dass bessere Rechte anderer an dem
Namen bestehen.
Ihr eigener Unternehmensname
Recherchieren Sie jedoch vorher, ob es nicht bereits Unternehmen
mit diesem Namen gibt, denen ein besseres Recht zustehen kann.
Fantasiebezeichnungen
Achten Sie hier jedoch auf bereits bestehende Marken- oder
Titelschutzrechte.
Gattungsnamen
Jedoch nur, wenn diese nicht gegen Wettbewerbsrecht verstoßen.
Mögliche Folgen bei
Rechtsverstößen im Kontext von Domainnamen: