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Checkliste Domainrecht

Bei der Registrierung einer Domain gilt es, auf eine Vielzahl rechtlicher Vorgaben zu achten, um keine Rechtsverletzung zu begehen. Beispiele hierfür sind das Namensrecht, das Kennzeichenrecht oder das Wettbewerbsrecht. Um einen Überblick über rechtliche Risiken zu erhalten, haben wir für Sie folgende Checkliste zusammengestellt. Beachten Sie aber bitte, dass diese Checklisten nur allgemeine Muster sind. Derartige Listen können nicht der Beratung in Bezug auf tatsächliche Rechtstreitigkeiten dienen. Lassen Sie sich bei realen Sachverhalten stets von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

"first come- first served"

Dies ist der Grundsatz bei der Registrierung von Domains. Wer zuerst registriert hat, hat die Domain. Und zwar solange, wie kein Dritter ein besseres Recht an dem Namen geltend machen kann. Bessere Rechte können aus folgenden Gründen gegeben sein:

Kennzeichenrechtlich geschützte Namen

Verwenden Sie keine Namen als Domain, die zu bekannten Unternehmen gehören, diese sind in der Regel markenrechtlich geschützt.

Werknamen
Verwenden Sie keine fremden Werknamen (Software, Zeitschriftentitel) als Domainnamen, auch hierfür kann Schutz nach dem Markenrecht in Betracht kommen.

Prominentennamen
Verwenden Sie keine Namen von Prominenten und Personen des öffentlichen Lebens als Domainnamen. Auch die Verwendung entsprechender Namen mit Zusätzen kann rechtswidrig sein.

Städte-, Behördennamen
Verwenden Sie keine Städtenamen, Behördennamen oder Namen von Bundesländern.

Gattungsbegriffe
Lassen Sie vorher prüfen, ob bestimmte Gattungsbegriffe rechtlich zulässig sind oder ob gegebenenfalls ein Verstoß gegen das UWG in Betracht kommt.

Tippfehler-Domains
Registrieren Sie keine Domains wie "intell", yaho" oder "mircosoft" als Domainnamen. Sehr bekannte Unternehmen sind diesbezüglich eventuell markenrechtlich geschützt, es kommen auch wettbewerbsrechtliche Ansprüche in Betracht.

Welche Namen dürfen Sie verwenden?


Ihr eigener Familienname
Diesen dürfen Sie grundsätzlich als Domain nutzen. Auch hier kann es jedoch vorkommen, dass bessere Rechte anderer an dem Namen bestehen.

Ihr eigener Unternehmensname
Recherchieren Sie jedoch vorher, ob es nicht bereits Unternehmen mit diesem Namen gibt, denen ein besseres Recht zustehen kann.

Fantasiebezeichnungen
Achten Sie hier jedoch auf bereits bestehende Marken- oder Titelschutzrechte.

Gattungsnamen
Jedoch nur, wenn diese nicht gegen Wettbewerbsrecht verstoßen.

Mögliche Folgen bei Rechtsverstößen im Kontext von Domainnamen:

  • kostenpflichtige Abmahnungen

  • Unterlassungsansprüche

  • Schadensersatzansprüche

  • Freigabe der Domain

  • Geldstrafe, Freiheitsstrafe

 

 

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